Falls keiner der Bewerber um das Amt des Bürgermeisters oder Landrats am 8. März im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (mehr als 50 %) erreicht hat, findet zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern statt. Jetzt gilt’s – die Wählerinnen und Wähler haben die Wahl zwischen zwei Kandidaten, wer neuer Bürgermeister wird. Der Bewerber mit den meisten Stimmen gewinnt.
